Eine kurze Schulung mit Feuerlöscher macht aus einer normalen Arbeitskraft nicht automatisch eine neue Gehaltsstufe. Entscheidend ist, ob die Funktion als Brandschutzhelfer zusätzlich zur bisherigen Tätigkeit ausgeübt wird oder ob tatsächlich eine spezialisierte Brandschutzstelle dahintersteht. Ich zeige, welche Vergütung realistisch ist, wann eine Zulage begründbar sein kann und wie sich die Rolle von einer Brandschutzfachkraft unterscheidet.
Die wichtigsten Zahlen zur Vergütung im betrieblichen Brandschutz
- Keine feste Zulage ist gesetzlich für Brandschutzhelfer vorgeschrieben.
- Bei einer Zusatzfunktion sind 0 Euro extra ebenso möglich wie eine freiwillige oder tarifliche Zulage.
- Die Schulung dauert meist 90 Minuten plus praktische Löschübung.
- Bei normaler Brandgefährdung gelten häufig 5 Prozent der Beschäftigten als Orientierung, Schichtbetrieb und Abwesenheiten erhöhen den Bedarf.
- Eine hauptberufliche Brandschutzfachkraft verdient laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Median 4.240 Euro brutto monatlich.

Was verdient ein Brandschutzhelfer im Betrieb wirklich?
Die kurze Antwort lautet zwischen 0 und einem individuell vereinbarten Zuschlag. Der Grund ist einfach: Brandschutzhelfer ist in vielen Unternehmen keine eigenständige Vollzeitstelle, sondern eine zusätzliche Funktion für Beschäftigte aus Verwaltung, Produktion, Lager, Pflege oder Sicherheitsdienst.
Wer beispielsweise als Elektriker, Bürokraft oder Lagerist arbeitet und zusätzlich als Brandschutzhelfer benannt wird, erhält normalerweise weiterhin das Gehalt seiner ursprünglichen Tätigkeit. Eine gesetzlich festgelegte monatliche Brandschutzhelfer-Zulage gibt es nicht. Ob zusätzlich gezahlt wird, hängt vom Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwilligen Regelung des Arbeitgebers ab.
Ich halte es deshalb für irreführend, pauschal ein eigenes „Brandschutzhelfer-Gehalt“ zu nennen. Realistischer ist diese Einteilung:
| Situation | Vergütung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Zusatzfunktion im bestehenden Beruf | Grundgehalt der bisherigen Stelle, oft 0 Euro Zuschlag | Arbeitsvertrag, Tarifbindung und betriebliche Regelung |
| Brandschutzhelfer im Sicherheitsdienst | Gehalt nach Sicherheitsdienst-Tarif oder Haustarif | Schichten, Nachtarbeit, Objekt, Qualifikation und Bundesland |
| Hauptberufliche Brandschutzfachkraft | Median von 4.240 Euro brutto monatlich | Fachqualifikation, Berufserfahrung und Verantwortungsumfang |
Alle Beträge sind als Bruttowerte zu verstehen. Das Nettoeinkommen hängt zusätzlich von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und weiteren persönlichen Faktoren ab.
Warum es keine einheitliche Zulage für die Funktion gibt
Die Aufgabe des Brandschutzhelfers besteht vor allem darin, bei einem Entstehungsbrand geeignete Löschmaßnahmen einzuleiten, den Notruf zu unterstützen und die Evakuierung zu begleiten. Die Person soll dabei nicht sich selbst gefährden und keinen fortgeschrittenen Brand bekämpfen.
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber geeignete Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Die Höhe des Gehalts wird dort aber nicht geregelt. Die Funktion ist daher in erster Linie eine Maßnahme der betrieblichen Sicherheit und keine automatisch höher bewertete Tätigkeit.
Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von etwa 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichende Orientierung. Bei 80 Beschäftigten wären das rechnerisch vier Personen. Hat der Betrieb mehrere Schichten, große Gebäudeflächen oder viele Abwesenheiten durch Urlaub und Krankheit, reichen vier Personen oft nicht aus.
Mehr Verantwortung bedeutet allerdings nicht automatisch mehr Geld. Genau hier liegt aus meiner Sicht das häufigste Missverständnis. Eine größere Zahl von Brandschutzhelfern verbessert die Abdeckung im Betrieb, erzeugt aber nicht von selbst einen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung.
Welche Gehaltszahlen als Orientierung dienen können
Wer nur die Zusatzfunktion übernimmt, sollte sich nicht mit dem Gehalt einer hauptberuflichen Brandschutzfachkraft vergleichen. Dafür unterscheiden sich Ausbildung, Entscheidungsbefugnis und Haftungsrisiko zu stark.
Für die Berufsgruppe „Brandschutzfachkraft“ weist der Entgeltatlas einen Median von 4.240 Euro brutto pro Monat für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland aus. Das untere Quartil liegt bei 3.304 Euro, das obere Quartil bei 5.542 Euro. Diese Zahlen sind eine brauchbare Orientierung für spezialisierte Fachstellen, aber nicht für eine zweistündige betriebliche Unterweisung.
| Rolle | Typischer Schwerpunkt | Gehaltsbewertung |
|---|---|---|
| Brandschutzhelfer | Erstmaßnahmen, Alarmierung, Unterstützung bei der Evakuierung | Meist Bestandteil des bestehenden Arbeitsverhältnisses |
| Brandschutzbeauftragter | Organisation, Beratung, Kontrollen, Dokumentation und Konzepte | Höhere Verantwortung, Vergütung abhängig von Stelle und Qualifikation |
| Brandschutzfachkraft | Fachplanung, technische Bewertung und umfassende Brandschutzaufgaben | Eigenständiges Berufsbild mit deutlich höherem Gehaltsniveau möglich |
| Werkfeuerwehr | Professionelle Gefahrenabwehr und Einsatzdienst | Vergütung nach Arbeitgeber, Tarif, Dienstgrad und Schichtmodell |
Wer langfristig mehr verdienen möchte, sollte daher nicht nur nach einer Brandschutzhelfer-Schulung suchen. Interessanter sind weiterführende Qualifikationen zum Brandschutzbeauftragten, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Einstieg in eine Werkfeuerwehr. Diese Wege bringen mehr Verantwortung, verlangen aber auch deutlich mehr Lernzeit und praktische Erfahrung.
Ausbildung, Zeitaufwand und Verantwortung richtig bewerten
Die Ausbildung umfasst typischerweise zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und eine praktische Übung mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Behandelt werden unter anderem Brandgefahren, betriebliche Alarmabläufe, Löschmittel, Fluchtwege und die Grenzen des eigenen Eingreifens.
Die DGUV empfiehlt, die Ausbildung bei normaler Brandgefährdung abhängig von der Gefährdungsbeurteilung in Abständen von etwa zwei bis fünf Jahren zu wiederholen. Eine jährliche Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten bleibt davon getrennt bestehen.
Für die Gehaltsfrage ist nicht nur die Dauer der Schulung relevant. Entscheidender sind die Aufgaben danach. Muss die Person regelmäßig Fluchtwege kontrollieren, Evakuierungsübungen vorbereiten, neue Kollegen einweisen oder außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sein, geht die Tätigkeit über eine reine Zusatzqualifikation hinaus.
In solchen Fällen würde ich die Aufgaben schriftlich festhalten lassen. Eine klare Bestellung sollte mindestens den Zuständigkeitsbereich, die Vertretung, die erforderliche Arbeitszeit und die Grenzen der Tätigkeit enthalten. Erst damit lässt sich seriös beurteilen, ob eine Zulage oder eine andere Eingruppierung angemessen ist.
So lässt sich eine faire Vergütung verhandeln
Wer eine zusätzliche Zahlung ansprechen möchte, sollte nicht nur mit der absolvierten Schulung argumentieren. Besser wirkt eine konkrete Beschreibung dessen, was im Betrieb tatsächlich übernommen wird.
- Aufgaben dokumentieren, etwa Evakuierungslisten, Kontrollgänge oder Übungen.
- Zeitaufwand erfassen, einschließlich Vor- und Nachbereitung.
- Prüfen, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt.
- Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit getrennt betrachten.
- Eine feste monatliche Zulage, eine Stundenpauschale oder eine Anpassung der Stellenbewertung vorschlagen.
Ein Gespräch wird besonders sachlich, wenn die Forderung nicht lautet „Ich möchte mehr Geld für den Kurs“, sondern „Ich übernehme dauerhaft zusätzliche Aufgaben mit festgelegtem Zeitaufwand und zusätzlicher Verantwortung“. Das schafft eine bessere Grundlage für eine monatliche Zulage, bezahlte Funktionszeit oder eine Höhergruppierung.
Wichtig ist auch die Grenze der Verhandlung. Ein Brandschutzhelfer ersetzt weder einen Brandschutzbeauftragten noch eine Werkfeuerwehr. Wer regelmäßig Konzepte erstellt, Mängel verfolgt oder technische Anlagen beurteilt, sollte prüfen, ob die Stellenbezeichnung und Bezahlung noch zur tatsächlichen Arbeit passen.
Was auf der Abrechnung wichtiger ist als der Funktionsname
Für die eigene Einschätzung zählt am Ende weniger das Wort „Brandschutzhelfer“ als die Kombination aus Hauptberuf, Arbeitszeit, Verantwortung und Tarifbindung. Eine Zusatzfunktion kann ohne Zulage sinnvoll sein, wenn die Schulung während der Arbeitszeit erfolgt und nur selten weitere Aufgaben anfallen. Bei regelmäßigen Kontrollen, Schichtabdeckung oder organisatorischer Verantwortung sieht die Rechnung anders aus.
Mein praktischer Rat lautet deshalb, vor der Unterschrift drei Punkte zu klären: Welche Aufgaben werden übertragen, wie viel Arbeitszeit ist dafür vorgesehen und wie wird die Funktion vergütet? Wer diese Fragen schriftlich beantwortet bekommt, kann das eigene Gehalt wesentlich realistischer einordnen und vermeidet später Diskussionen über eine nur auf dem Papier bestehende Zusatzrolle.