Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten hängt in Deutschland seit der Reform vom 29. Mai 2026 enger an der tatsächlichen Gefährdungslage. Für Betriebe ist das relevant, weil die Frage nicht nur die Arbeitsschutzorganisation betrifft, sondern auch Zuständigkeiten, Unterweisungen und den Brandschutz im Alltag. Hier ordne ich die aktuelle Regelung ein, zeige die Unterschiede zu Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten und erkläre, wie Sie die passende Lösung für Ihren Betrieb sauber ableiten.
Die Pflicht beginnt seit 2026 grundsätzlich ab 50 Beschäftigten
- Ab 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter grundsätzlich zu bestellen.
- Bei 21 bis 49 Beschäftigten greift die Pflicht nur dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt.
- Unter 20 Beschäftigten gibt es keine pauschale Bestellungspflicht, eine freiwillige Bestellung kann aber sinnvoll sein.
- Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet in Grenzfällen, nicht nur die reine Kopfzahl.
- Im Brandschutz bleiben Brandschutzhelfer, Fluchtwege, Unterweisungen und Dokumentation zusätzlich Pflicht.
Ab wann die Bestellung verbindlich ist
Die kurze Antwort auf die Praxisfrage lautet: Seit der gesetzlichen Änderung gilt die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich ab 50 regelmäßig Beschäftigten. Für kleinere Betriebe ist die Sache aber nicht einfach „ja oder nein“, denn bei besonderer Gefährdung kann die Bestellung auch früher erforderlich sein. „Regelmäßig“ meint dabei den normalen, typischen Personalbestand im Betrieb und nicht nur eine kurze Spitze im Weihnachtsgeschäft oder in einer einzelnen Umbauphase.| Beschäftigtenzahl | Regel | Was das in der Praxis bedeutet |
|---|---|---|
| Unter 20 | Keine pauschale Pflicht | Freiwillige Bestellung möglich, bei erhöhtem Risiko oft sinnvoll |
| 21 bis 49 | Pflicht nur bei besonderer Gefährdung | Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, ob ein Sicherheitsbeauftragter nötig ist |
| Ab 50 | Grundsätzlich Pflicht | Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter ist zu bestellen |
| Ab 250 | Individuelle Ausgestaltung wird wichtiger | Ein einzelner Sicherheitsbeauftragter reicht meist nicht mehr aus; Größe, Struktur und Gefährdung bestimmen die Zahl |
Wichtig ist mir hier ein Punkt: Die Regelung ist nicht als starres Zahlenspiel gedacht. Ein Betrieb mit 48 Beschäftigten kann wegen seiner Brandlasten und Abläufe de facto mehr Schutz brauchen als ein gut strukturierter Verwaltungsbetrieb mit 60 Personen. Genau deshalb führt der nächste Schritt fast immer über die Gefährdungsbeurteilung. Und dort wird es für den Brandschutz besonders interessant.
Warum die Gefährdungsbeurteilung den Ausschlag gibt
Die Pflicht hängt nicht nur an der Mitarbeiterzahl, sondern auch an der Frage, ob im Betrieb eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Das ist in der Praxis vor allem dort relevant, wo Brände schneller entstehen, sich rasch ausbreiten oder Menschen im Ernstfall schwerer evakuieren lassen. Ich schaue dabei zuerst auf Brandlasten, Fluchtwege, Schichtbetrieb und darauf, ob Beschäftigte im Alltag überhaupt schnell auf Gefahren reagieren können.
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Typische Situationen mit erhöhter Gefährdung
- Produktion mit heißen Arbeiten, Funkenflug oder offenen Zündquellen
- Lager mit hoher Brandlast, etwa Karton, Kunststoffe oder Textilien
- Bereiche mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Reinigungsmitteln
- Betriebe mit Akku-Ladezonen oder Lithium-Ionen-Speichern
- Küchen, Großküchen und andere Bereiche mit intensiver Hitzeentwicklung
- Werkstätten, Holzverarbeitung und Betriebe mit Staub- oder Spänebelastung
Für solche Betriebe reicht die reine Mitarbeiterzahl als Maßstab nicht aus. Ein kleiner Betrieb mit hoher Brandgefährdung kann strengere Anforderungen auslösen als ein größerer, aber risikoärmerer Verwaltungsstandort. Genau an dieser Stelle trennt sich gute Praxis von formaler Mindestverwaltung: Wer die Risiken sauber beschreibt, bestellt nicht „auf Verdacht“, sondern gezielt. Damit stellt sich die nächste Frage fast automatisch: Welche Rolle spielt der Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz überhaupt?
Welche Rolle der Sicherheitsbeauftragte im Brandschutz wirklich hat
Der Sicherheitsbeauftragte ist keine zweite Führungskraft und auch kein Ersatz für Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Brandschutzbeauftragten. Seine Stärke liegt in der Nähe zum Alltag: Er sieht Zustände, bevor sie zu Vorfällen werden. Genau das macht ihn für den Brandschutz nützlich, etwa wenn Fluchtwege zugestellt sind, Feuerlöscher verdeckt hängen oder Beschäftigte Schutzregeln im Stress schnell ignorieren.
| Funktion | Schwerpunkt | Was sie im Brandschutz beiträgt |
|---|---|---|
| Sicherheitsbeauftragter | Allgemeiner Arbeits- und Gesundheitsschutz | Gefahren im Alltag erkennen, Mängel ansprechen, sichere Routinen fördern |
| Brandschutzhelfer | Akute Hilfe im Brandfall | Entstehungsbrand bekämpfen, Räumung unterstützen, Menschen in Sicherheit bringen |
| Brandschutzbeauftragter | Organisation des betrieblichen Brandschutzes | Konzept, Kontrollen, Beratung, Koordination und Dokumentation |
Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Betrieb wirklich braucht
Eine einzige Zahl reicht hier nicht. Die richtige Anzahl ergibt sich aus mehreren Faktoren, die in der Praxis zusammenwirken. Ich würde immer mit fünf Fragen starten: Wie hoch ist die Gefahr? Wie weit sind die Wege? Gibt es Schichtbetrieb? Arbeiten alle Beschäftigten in einem Gebäudeteil? Und wie gut kennen die zuständigen Personen die Abläufe vor Ort?| Kriterium | Warum es zählt | Praktischer Effekt |
|---|---|---|
| Unfall- und Gesundheitsgefahren | Mehr Risiko bedeutet mehr Kontrollbedarf | Bei erhöhter Brandlast braucht es meist mehr Aufmerksamkeit vor Ort |
| Räumliche Nähe | Nur wer im Bereich präsent ist, sieht Mängel rechtzeitig | Große Hallen oder mehrere Gebäude sprechen eher für mehrere Personen |
| Zeitliche Nähe | Ein Sicherheitsbeauftragter muss während der Arbeit ansprechbar sein | Schichtbetrieb erfordert oft eine Verteilung auf mehrere Schichten |
| Fachliche Nähe | Ohne Verständnis für den Bereich bleiben Risiken unsichtbar | In Produktion, Lager und Büro sind oft unterschiedliche Zuständigkeiten sinnvoll |
| Anzahl der Beschäftigten | Mehr Menschen bedeuten mehr Kontakte, Wege und potenzielle Fehlhandlungen | Mit wachsender Belegschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Beauftragter nicht reicht |
Für die Praxis helfen mir einfache Daumenregeln: Ein kleiner, übersichtlicher Standort mit rund 60 Büroarbeitsplätzen kommt oft mit einer Person aus. Ein Betrieb mit 150 Beschäftigten, mehreren Hallen und zwei Schichten braucht meist mehr als eine Ansprechperson. Und bei 300 Beschäftigten an mehreren Standorten wird es fast immer sinnvoll, pro Bereich oder Schicht zu denken, statt nur pro Firma. Das ist keine starre Rechtsformel, aber eine ehrliche Organisation. Im Brandschutz kommt jetzt der Punkt, an dem viele Betriebe die Rollen vermischen, obwohl sie eigentlich getrennt gedacht werden müssen.

Welche Brandschutz-Pflichten zusätzlich bleiben
Der Sicherheitsbeauftragte ersetzt keine Brandschutzorganisation. Auch wenn er im Alltag viel bewegen kann, bleiben die eigentlichen Brandschutzpflichten beim Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil ein Betrieb sonst leicht glaubt, mit einer einzigen benannten Person sei das Thema erledigt. Ist es nicht. Brandschutz funktioniert nur dann sauber, wenn Unterweisung, Organisation und technische Ausstattung zusammenpassen.
- Jährliche Unterweisung der Beschäftigten zu Brandgefahren, Fluchtwegen und Verhalten im Alarmfall
- Ausreichend Brandschutzhelfer, in normal gefährdeten Bereichen meist rund 5 Prozent der Beschäftigten
- Freie Flucht- und Rettungswege ohne abgestellte Ware, Kartons oder Maschinen
- Gut sichtbare und funktionsfähige Feuerlöscheinrichtungen
- Alarm- und Räumungsorganisation mit klaren Zuständigkeiten
- Dokumentierte Kontrollen, damit Mängel nicht nur entdeckt, sondern auch abgestellt werden
Gerade bei erhöhtem Brandrisiko lohnt sich außerdem ein Blick auf die betriebliche Weisungskette: Wer meldet Mängel? Wer stoppt gefährliche Arbeiten? Wer prüft, ob nach einem Umbau neue Fluchtwege freigehalten werden? Solche Fragen sind in der Theorie nebensächlich, im Ernstfall aber entscheidend. In der Praxis zeigt sich schnell, dass nicht die Anzahl der Schilder den Unterschied macht, sondern die Disziplin im Betrieb. Deshalb schließe ich mit einer kurzen, pragmatischen Reihenfolge, die ich Unternehmen in dieser Lage empfehlen würde.
So gehe ich in Betrieben mit knapper Personaldecke vor
Wenn ein Betrieb knapp an der 50er-Grenze liegt, würde ich nicht erst warten, bis eine Prüfung oder ein Audit die Lücke sichtbar macht. Sinnvoller ist ein kurzer, sauber dokumentierter Prüfprozess, der die tatsächliche Gefährdung und die betrieblichen Abläufe ernst nimmt.
- Aktuelle Beschäftigtenzahl prüfen und auf den regelmäßigen Wert abstellen
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, besonders mit Blick auf Brandlasten und Evakuierung
- Bei 21 bis 49 Beschäftigten klären, ob eine besondere Gefährdung vorliegt
- Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellen und ihre Aufgaben klar abgrenzen
- Brandschutzhelfer, Unterweisungen und Räumungsorganisation parallel absichern
- Kontrolltermine festlegen, damit aus einer Bestellung keine reine Papierlösung wird
Wer diese Reihenfolge einhält, macht aus einer gesetzlichen Pflicht eine funktionierende Sicherheitsstruktur. Genau das ist im Betrieb am Ende wertvoller als jede reine Mindestlösung: weniger Unsicherheit, schnellere Reaktionen im Alltag und ein Brandschutz, der nicht nur auf dem Papier existiert.