Sicherheitsbeauftragter ab wann? Die klare Regel im Betrieb

Udo Bender

Udo Bender

|

26. Juni 2026

Holzblock mit der Aufschrift "SICHERHEITSBEAUFTRAGTER" auf Schotter. Ab wann ist man Sicherheitsbeauftragter?
Beim Thema Sicherheitsbeauftragter ab wann zählt heute vor allem die aktuelle Regel aus dem SGB VII, nicht eine alte Faustformel aus früheren Broschüren. Im betrieblichen Brandschutz geht es dabei nicht nur um Feuerlöscher und Fluchtwege, sondern auch darum, wer im Alltag auf Risiken achtet und wer im Ernstfall welche Aufgabe übernimmt. Ich ordne die Schwellenwerte ein, zeige die Unterschiede zu Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten und erkläre, wie ich das in einem Betrieb praktisch lösen würde.

Die Pflicht hängt von Beschäftigtenzahl, Gefährdung und Brandschutzorganisation ab

  • Ab 50 regelmäßig Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
  • Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt das, wenn eine besondere Gefährdung vorliegt.
  • Unter 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung reicht ein Sicherheitsbeauftragter in der Regel aus, um die Vorgabe zu erfüllen.
  • Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht dasselbe wie ein Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter.
  • Für Brandschutzhelfer sind 5 % der Beschäftigten meist ein guter Ausgangspunkt, mehr bei Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung.
  • Brandschutz lebt nicht von einer Bestellung allein, sondern von Unterweisung, Übung und klaren Zuständigkeiten.

Ab wann ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss

Die aktuelle Regel ist klarer, als viele denken: Ab 50 regelmäßig Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter dann nötig, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit zeigt. Und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung reicht es, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, um die Vorgabe zu erfüllen.

In der Praxis heißt das für mich: Nicht nur die Kopfzahl entscheidet, sondern auch die Art der Arbeit. Ein Lager mit innerbetrieblichem Verkehr, ein Bereich mit Hitze, Gefahrstoffen oder engen Rettungswegen kann schneller in den Bereich der besonderen Gefährdung rutschen als ein ruhiger Bürobereich. Ich würde deshalb nie nur nach der reinen Belegschaftszahl planen, sondern immer zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig ist außerdem, dass sich die Zahl auf die regelmäßig beschäftigten Personen bezieht. Einzelne Spitzen durch Saison, Auftragsschwankungen oder kurzfristige Vertretungen sind nicht der eigentliche Maßstab. Genau an diesem Punkt wird auch verständlich, warum die alte 20er-Grenze noch so oft auftaucht. Darauf gehe ich als Nächstes ein.

Warum die alte 20er-Grenze noch herumspukt

Wer im Netz oder in älteren Unterlagen noch von einer Pflicht ab 20 Beschäftigten liest, stößt meist auf ältere Fassungen oder auf Texte, die nie an den aktuellen Rechtsstand angepasst wurden. Das ist in der Praxis ein echter Stolperstein, weil man dadurch entweder zu früh oder zu knapp bestellt. Ich sehe das besonders oft bei internen Checklisten, die seit Jahren unverändert weitergereicht werden.

Für die betriebliche Umsetzung bedeutet das: Nicht an Gewohnheiten festhalten, sondern an den aktuellen Regeln. Ich würde bei jeder Neuorganisation, bei Wachstum oder bei einer Änderung der Arbeitsabläufe prüfen, ob die bisherige Lösung noch passt. Gerade im Brandschutz ist das wichtig, weil Personalaufbau, neue Lagerbereiche oder veränderte Schichtmodelle die Gefährdung spürbar verschieben können.

Damit ist die Pflichtgrenze geklärt. Der nächste wichtige Punkt ist die Abgrenzung zu den anderen Rollen im Brandschutz, denn hier werden in Betrieben besonders häufig Begriffe vermischt.

Sicherheitsbeauftragter ab wann? Pflichten, Aufgaben, Rechte und Pflichten von vier Personen im Unternehmen.

Wie sich Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzrollen unterscheiden

Ein Sicherheitsbeauftragter beobachtet, meldet, sensibilisiert und unterstützt. Er ist nah an der Belegschaft und erkennt typische Unfall- und Gesundheitsgefahren im Arbeitsalltag. Ein Brandschutzhelfer ist dagegen für die Entstehungsbrandbekämpfung und die Unterstützung bei der Evakuierung vorgesehen. Ein Brandschutzbeauftragter wiederum ist die fachlichere Schlüsselfigur für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes.

Rolle Wann sie typischerweise gebraucht wird Hauptaufgabe Worauf ich in der Praxis achte
Sicherheitsbeauftragter Ab 50 Beschäftigten, bei 21 bis 49 Beschäftigten mit besonderer Gefährdung, unter 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung als erfüllte Vorgabe mit mindestens einer Person Auf Gefahren aufmerksam machen, Schutzverhalten fördern, Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Die Rolle ist unterstützend und ehrenamtlich, nicht die eines Vollzeit-Verantwortlichen
Brandschutzhelfer Nach Gefährdungsbeurteilung; als Richtwert sind 5 % der Beschäftigten meist ausreichend Entstehungsbrände bekämpfen, Evakuierung unterstützen, im Notfall geordnet handeln Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit mitdenken, damit nicht nur auf dem Papier genug Personen vorhanden sind
Brandschutzbeauftragter Wenn besondere Rechtsvorschriften, behördliche Auflagen oder die Gefährdungsbeurteilung es verlangen Brandschutz organisatorisch und fachlich steuern, beraten und Maßnahmen koordinieren Ohne klare Bestellung und Qualifikation bleibt die Rolle schnell nur ein Titel ohne Wirkung

Für mich ist die wichtigste Erkenntnis: Diese Rollen ersetzen einander nicht. Ein Sicherheitsbeauftragter kann auf brandschutzrelevante Mängel hinweisen, aber er ersetzt weder die Ausbildung von Brandschutzhelfern noch die strukturierte Arbeit eines Brandschutzbeauftragten. Genau deshalb lohnt es sich, die Rollen nebeneinander zu betrachten und nicht in einen Topf zu werfen. Und damit sind wir bei der Frage, was der Betrieb außer der Bestellung noch braucht.

Was im betrieblichen Brandschutz zusätzlich sitzen muss

Ein tragfähiger Brandschutz entsteht nicht durch eine einzelne Benennung, sondern durch ein kleines System aus Unterweisung, Übung, Technik und klaren Zuständigkeiten. Die BAuA nennt bei Brandschutzhelfern in der Regel einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als ausreichend, weist aber zugleich darauf hin, dass bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen, eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung mehr nötig sein kann. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sollte man dabei immer mitrechnen.

  • Alle Beschäftigten sollten vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Tätigkeitswechsel und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
  • Brandschutzhelfer brauchen praktische Übung, nicht nur Theorie.
  • Feuerlöscher sollten regelmäßig gewartet werden; in der Praxis ist ein Zwei-Jahres-Intervall ein wichtiger Richtwert.
  • Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen und Alarmierung müssen im Alltag bekannt sein.
  • Brandschutzordnung und Zuständigkeiten sollten so dokumentiert sein, dass neue Beschäftigte sie wirklich verstehen.

Aus meiner Sicht ist besonders wichtig, dass Löschübungen nicht zur bloßen Pflichtveranstaltung verkommen. Bei normaler Brandgefährdung hat sich in der Praxis eine Wiederholung im Abstand von 2 bis 5 Jahren bewährt; bei höherem Risiko kann ein kürzerer Turnus sinnvoll sein. Wer hier zu knapp plant, merkt das oft erst im Ernstfall. Deshalb würde ich Brandschutz immer als lebende Organisationsaufgabe behandeln, nicht als Ordner im Regal.

Damit stellt sich die nächste praktische Frage: Wie prüft man im eigenen Betrieb schnell und sauber, ob alles passt?

Wie ich die Pflicht im Betrieb sauber prüfe

  1. Beschäftigtenzahl prüfen
    Ich schaue mir zuerst die regelmäßig beschäftigte Zahl an und nicht nur Spitzenwerte einzelner Wochen.
  2. Gefährdungen bewerten
    Dann prüfe ich, ob besondere Gefährdungen vorliegen, etwa durch Maschinen, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Hitze, größere Personenströme oder enge Rettungswege.
  3. Rolle des Sicherheitsbeauftragten festlegen
    Abhängig von Größe und Gefährdung entscheide ich, ob und wie viele Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind.
  4. Brandschutz getrennt organisieren
    Ich definiere parallel, wer Brandschutzhelfer ist und ob zusätzlich ein Brandschutzbeauftragter gebraucht wird.
  5. Alles dokumentieren
    Die Entscheidung gehört in die Gefährdungsbeurteilung und in die innerbetriebliche Organisation, damit sie bei Prüfern und intern nachvollziehbar bleibt.

Gerade bei mehreren Standorten oder Schichtarbeit würde ich die Lösung immer bereichsbezogen prüfen. Ein einzelner Sicherheitsbeauftragter für einen weitläufigen Betrieb ist oft zu wenig, selbst wenn die Zahl formal gerade noch reicht. Die Frage ist nicht nur, ob die Pflicht erfüllt ist, sondern ob die Person im Alltag tatsächlich sichtbar und ansprechbar ist. Das führt direkt zu den Fehlern, die ich in der Praxis am häufigsten sehe.

Welche Fehler ich in der Praxis am häufigsten sehe

  • Die alte 20er-Grenze wird weiter benutzt. Dadurch entsteht unnötige Unsicherheit oder eine falsche Bestellpraxis.
  • Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzhelfer werden verwechselt. Das sind unterschiedliche Funktionen mit unterschiedlichen Aufgaben.
  • Eine Person soll alles abdecken. Das funktioniert in kleinen Betrieben manchmal gerade so, kippt aber schnell bei Schichtbetrieb, Urlaub oder Wachstum.
  • Die Rolle wird nur schriftlich benannt. Ohne Zeit, Einweisung und Einbindung bleibt sie wirkungslos.
  • Brandschutz wird auf Feuerlöscher reduziert. Alarmierung, Evakuierung, Unterweisung und Wegeführung sind genauso wichtig.
  • Die Dokumentation fehlt. Wenn eine Entscheidung nicht begründet ist, wird sie später schwer verteidigbar.

Ich würde bei jedem dieser Punkte sofort nachschärfen. Nicht, weil die Regeln kompliziert wären, sondern weil sich im Betrieb aus kleinen Versäumnissen schnell ein echtes Organisationsproblem entwickelt. Wer die typischen Fehler kennt, kann mit wenig Aufwand sehr viel mehr Sicherheit erreichen. Und genau das ist der praktische Teil, der kleinen und mittleren Betrieben am meisten hilft.

Womit kleine und mittlere Betriebe schnell Klarheit bekommen

Wenn ich einen Betrieb ohne lange Vorlaufzeit auf Kurs bringen müsste, würde ich immer mit drei Fragen starten: Wie viele Menschen arbeiten regelmäßig dort, welche besonderen Gefährdungen gibt es und wer übernimmt im Brandfall welche Aufgabe? Aus diesen drei Antworten lassen sich die meisten Entscheidungen sauber ableiten.

Danach würde ich die Rollen trennen: Sicherheitsbeauftragter für Beobachtung und Prävention, Brandschutzhelfer für Entstehungsbrand und Evakuierung, Brandschutzbeauftragter nur dort, wo die Organisation oder Auflagen es wirklich verlangen. So bleibt der Betrieb handlungsfähig, ohne sich mit Symbolfunktionen zufriedenzugeben.

Wer diese Reihenfolge einhält, klärt nicht nur die Frage nach dem Sicherheitsbeauftragten, sondern baut gleichzeitig eine Brandschutzorganisation auf, die im Alltag funktioniert. Genau das ist am Ende wichtiger als jede einzelne Zahl: klare Zuständigkeiten, geübte Abläufe und ein System, das auch bei Urlaub, Schichtwechsel und Stress noch trägt.

Häufig gestellte Fragen

Ab 50 regelmäßig Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt das, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit zeigt. Unter 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung reicht in der Regel ein Sicherheitsbeauftragter aus, um die Vorgabe zu erfüllen.

Die 20er-Grenze stammt meist aus älteren Fassungen oder nicht aktualisierten Texten. Für die Praxis ist wichtig, sich an den aktuellen Regeln zu orientieren, sonst wird zu früh oder zu knapp bestellt. Besonders bei Wachstum, neuen Lagerbereichen oder geänderten Schichtmodellen sollte die Lösung neu geprüft werden.

Ein Sicherheitsbeauftragter beobachtet Gefahren, meldet Mängel und unterstützt die Belegschaft im Alltag. Ein Brandschutzhelfer ist für die Entstehungsbrandbekämpfung und die Unterstützung bei der Evakuierung gedacht. Die Rollen ersetzen sich nicht, sondern ergänzen einander.

Als Richtwert nennt der Artikel meist 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder großer räumlicher Ausdehnung kann mehr nötig sein. Entscheidend ist, dass im Alltag tatsächlich genug geschulte Personen verfügbar sind, nicht nur auf dem Papier.

Neben der Bestellung braucht es Unterweisungen, praktische Übungen für Brandschutzhelfer, gewartete Feuerlöscher, bekannte Flucht- und Rettungswege sowie klar dokumentierte Zuständigkeiten. Der Brandschutzbeauftragte kommt nur dann hinzu, wenn es besondere Vorschriften, behördliche Auflagen oder die Gefährdungsbeurteilung verlangen.
Artikel bewerten

Durchschnitt: 0.0 / 5 · 0 Bewertungen

Tags

sicherheitsbeauftragte brandschutzhelfer brandschutzbeauftragter gefährdungsbeurteilung fluchtwege

Beitrag teilen

Autor Udo Bender
Udo Bender
Mein Name ist Udo Bender und ich bringe 13 Jahre Erfahrung in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Notfallvorsorge mit. Schon früh interessierte ich mich für die Themen, die unser tägliches Leben sicherer machen. Diese Faszination hat mich dazu motiviert, mein Wissen in verständlicher Form zu teilen und anderen dabei zu helfen, sich besser auf Notfälle vorzubereiten. Ich schreibe über verschiedene Aspekte des Brandschutzes und der Sicherheit, wobei ich stets darauf achte, aktuelle Informationen zu recherchieren und zu überprüfen. Mein Ziel ist es, komplexe Themen zu vereinfachen und für jeden zugänglich zu machen. Dabei orientiere ich mich an den neuesten Entwicklungen und Trends, um sicherzustellen, dass die von mir bereitgestellten Inhalte nützlich und präzise sind. Ich bin davon überzeugt, dass jeder von uns die Verantwortung hat, sich und andere zu schützen, und ich freue mich, meinen Teil dazu beizutragen.
Kommentare (0)
Kommentar hinzufügen