Wenn im Betrieb ein Fluchtweg zugestellt ist oder ein Feuerlöscher fehlt, muss schnell klar sein, wer handelt und wer die Verantwortung trägt. Ich zeige, worin sich Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer unterscheiden und wie diese Rollen im betrieblichen Brandschutz sinnvoll zusammenspielen.
Wer im Betrieb welche Sicherheitsaufgabe übernimmt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit berät die Unternehmensleitung umfassend und fachlich.
- Sicherheitsbeauftragte erkennen Gefahren direkt im Arbeitsbereich und sprechen Kollegen darauf an.
- Brandschutzhelfer unterstützen bei Evakuierung und Entstehungsbränden.
- Ein Brandschutzbeauftragter wird vor allem bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen Auflagen gebraucht.
- Die Verantwortung bleibt immer bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer.

Was Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter wirklich unterscheidet
Die Begriffe werden häufig verwechselt, obwohl beide Funktionen eine andere Stellung und einen anderen Auftrag haben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft kurz SiFa genannt, arbeitet als fachliche Stabsstelle für die Unternehmensleitung. Sie berät unter anderem bei Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung und der Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Eine SiFa darf Mängel feststellen, Maßnahmen vorschlagen und die Umsetzung fachlich begleiten. Sie hat aber grundsätzlich keine Weisungsbefugnis und übernimmt nicht die Unternehmerverantwortung. Die Entscheidung, ob eine Maßnahme umgesetzt wird, trifft die Leitung. Wird eine erkannte Gefahr ignoriert, bleibt das trotzdem ein Problem der verantwortlichen Führungsebene.
Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet näher am täglichen Geschehen. Er achtet darauf, ob Schutzeinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind, ob Beschäftigte die vorgeschriebene Schutzausrüstung benutzen und ob sich im Arbeitsbereich neue Gefahren entwickeln. Seine Stärke liegt in der räumlichen und persönlichen Nähe zu den Kollegen.
| Merkmal | Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sicherheitsbeauftragter |
|---|---|---|
| Hauptaufgabe | Fachliche Beratung und systematische Überwachung des Arbeitsschutzes | Aufmerksames Beobachten und Ansprechen von Gefahren im Arbeitsbereich |
| Stellung | Direkt der Betriebsleitung zugeordnet | Bleibt in der Regel dem unmittelbaren Vorgesetzten unterstellt |
| Weisungsbefugnis | Grundsätzlich nein | Nein |
| Qualifikation | Technische Qualifikation und Ausbildung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 | Betriebliche Erfahrung, Beobachtungsgabe und geeignete Unterweisung |
| Verantwortung | Verantwortung für die fachlich richtige Beratung | Keine zusätzliche rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz |
Die oft wiederholte Aussage, ein Sicherheitsbeauftragter sei einfach eine kleinere Sicherheitsfachkraft, führt in der Praxis in die falsche Richtung. Ich halte diese Unterscheidung für entscheidend, weil ein Sicherheitsbeauftragter die SiFa ergänzt, aber niemals ersetzt.
Welche Rolle beide im betrieblichen Brandschutz spielen
Brandschutz ist nur ein Teil des Arbeitsschutzes, berührt aber viele seiner Bereiche. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft beispielsweise, ob Brand- und Explosionsgefahren in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wurden, ob Fluchtwege sinnvoll angeordnet sind und ob Arbeitsverfahren unnötige Zündquellen schaffen.
Bei Umbauten, neuen Maschinen oder der Lagerung brennbarer Stoffe sollte sie frühzeitig eingebunden werden. Genau hier passieren viele Fehler. Wird die SiFa erst nach der Inbetriebnahme gefragt, sind bauliche oder technische Korrekturen oft deutlich teurer und schwieriger.
Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt dagegen vor Ort eine niedrigschwellige Kontrollfunktion. Er kann melden, dass eine Brandschutztür verkeilt ist, Kartons vor einem Notausgang stehen oder ein Verlängerungskabel überlastet wirkt. Seine Meldung ersetzt keine Prüfung durch eine Fachkraft, sorgt aber dafür, dass ein Mangel nicht wochenlang unbemerkt bleibt.
Ein praktisches Beispiel aus dem Arbeitsalltag
In einem Lager werden regelmäßig Paletten vor einem Fluchtweg abgestellt. Der Sicherheitsbeauftragte bemerkt das bei seinen Rundgängen und spricht das Team an. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit untersucht zusätzlich, warum der Platz fehlt, und schlägt eine dauerhafte Änderung der Verkehrs- und Lagerflächen vor.
Der Unterschied ist gut zu erkennen. Der Sicherheitsbeauftragte reagiert auf die konkrete Situation, während die SiFa nach der systematischen Ursache sucht. Beide Beiträge sind nötig, damit der gleiche Fehler nicht am nächsten Tag wieder auftritt.
Für den Brandschutz gilt außerdem eine klare Trennung zu den Brandschutzhelfern. Nach § 10 ArbSchG muss der Arbeitgeber ausreichend Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Bei normaler Brandgefährdung gelten nach ASR A2.2 in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichender Ausgangswert für die Zahl der Brandschutzhelfer.
Diese Zahl ist kein blind anzuwendender Festwert. Schichtbetrieb, große Gebäude, viele Besucher, krankheitsbedingte Ausfälle oder eine erhöhte Brandgefährdung können deutlich mehr Personen erforderlich machen. In einem Büro mit 80 Beschäftigten wären vier Brandschutzhelfer ein rechnerischer Ausgangspunkt. Arbeiten die Beschäftigten in drei Schichten, muss aber gewährleistet sein, dass in jeder Schicht ausreichend geschulte Personen anwesend sind.
Wann ein Brandschutzbeauftragter zusätzlich nötig wird
Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht automatisch Brandschutzbeauftragter. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt diese Funktion nicht ohne passende Fachkunde und eine klare schriftliche Bestellung. Der Brandschutzbeauftragte ist eine eigene Rolle für die Organisation des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Eine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird besonders dann sinnvoll oder erforderlich, wenn eine erhöhte Brandgefährdung, ein Sonderbau, behördliche Auflagen, besondere Versicherungsbedingungen oder komplexe Betriebsabläufe vorliegen. Beispiele sind Produktionsbereiche mit Heißarbeiten, Lager mit brennbaren Flüssigkeiten, Pflegeeinrichtungen, große Verkaufsstätten und Gebäude mit vielen ortsunkundigen Personen.
Zu seinen typischen Aufgaben gehören die Fortschreibung der Brandschutzordnung, interne Brandschutzbegehungen, die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, die Organisation von Evakuierungsübungen sowie die Abstimmung mit Feuerwehr, Behörden und Versicherer. Auch die Auswahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und die Überwachung von Prüfungen können dazugehören.
Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen. Darin müssen Zuständigkeitsbereich, Aufgaben, direkte Unterstellung, benötigte Arbeitszeit und die erforderlichen Mittel festgelegt werden. Eine bloße Benennung auf dem Organigramm hilft niemandem, wenn die Person weder Zugang zu Informationen noch Zeit für Begehungen und Unterweisungen erhält.
Die ASR A2.2 wurde im Mai 2025 geändert. Der Abschnitt zu Brandschutzbeauftragten wurde dabei in die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eingeordnet. Für Betriebe bedeutet das vor allem, dass die aktuelle Gefährdungsbeurteilung und die konkreten organisatorischen Anforderungen zusammen betrachtet werden sollten.
So sollte die Brandschutzorganisation im Alltag funktionieren
Eine gute Organisation beginnt nicht mit dem Feuerlöscher, sondern mit einer nachvollziehbaren Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird geprüft, welche brennbaren Stoffe, Zündquellen und besonderen Personengefährdungen vorhanden sind. Auch Fremdfirmen, Besucher, Menschen mit Behinderungen und Beschäftigte in Randzeiten gehören in die Betrachtung.
Die wichtigsten organisatorischen Bausteine
- Gefährdungsbeurteilung: Brandgefährdungen, Arbeitsverfahren, Lagerung und Fluchtbedingungen werden regelmäßig bewertet.
- Brandschutzordnung: Regeln für Brandverhütung, Verhalten im Brandfall und besondere Aufgaben werden verständlich festgelegt.
- Brandschutzhelfer: Beschäftigte werden theoretisch unterwiesen und praktisch im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult.
- Unterweisungen: Alle Beschäftigten müssen über Brandgefahren, Alarmierung, Fluchtwege und Sammelstellen informiert werden.
- Kontrollen: Fluchtwege, Brandschutztüren, Feuerlöscher, Kennzeichnungen und Alarmierungseinrichtungen werden regelmäßig geprüft.
- Übungen: Evakuierungsabläufe werden geprobt und anschließend ausgewertet.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Struktur und Bewertung. Der Brandschutzbeauftragte koordiniert die brandschutzbezogenen Maßnahmen. Sicherheitsbeauftragte melden Beobachtungen aus ihren Bereichen, während Brandschutzhelfer im Notfall bei der Evakuierung und bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes unterstützen.
Ich empfehle, für jeden Standort eine einfache Zuständigkeitsübersicht zu erstellen. Darin sollten nicht nur Namen stehen, sondern auch Vertretungen, Schichten, Gebäudeteile und Erreichbarkeiten. Ein Plan, der nur während der üblichen Bürozeit funktioniert, ist bei einem nächtlichen Alarm wertlos.
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Was im Brandfall tatsächlich zählt
Die erste Aufgabe ist die Alarmierung und die sichere Räumung. Ein Löschversuch kommt nur infrage, wenn es sich um einen kleinen Entstehungsbrand handelt, ein geeigneter Löscher verfügbar ist und keine Eigengefährdung besteht. Niemand sollte versuchen, einen fortgeschrittenen Brand zu bekämpfen oder verrauchte Bereiche zu betreten.
Nach meiner Einschätzung wird die praktische Übung mit Feuerlöschern noch immer unterschätzt. Menschen, die nur eine Präsentation gesehen haben, wissen im Ernstfall oft nicht, wie sich ein Löscher bedienen lässt. Deshalb sollte die Ausbildung praktische Handgriffe und klare Abbruchkriterien enthalten.
Welche Fehler die Sicherheitsorganisation schwächen
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung der Funktionen. Ein Betrieb benennt einen Sicherheitsbeauftragten und glaubt damit, seine Pflichten gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Brandschutz vollständig erfüllt zu haben. Das ist fachlich und organisatorisch nicht tragfähig.
Ebenso problematisch ist eine Bestellung ohne Zeitbudget. Wer neben seiner eigentlichen Tätigkeit für Sicherheit zuständig ist, braucht festgelegte Zeit für Rundgänge, Meldungen und Schulungen. Andernfalls bleibt die Funktion nur auf dem Papier.
- Ein Sicherheitsbeauftragter wird als Vorgesetzter eingesetzt, obwohl er keine Weisungsbefugnis hat.
- Die Brandschutzhelferquote wird berechnet, ohne Schichten, Urlaub und Krankheit einzubeziehen.
- Fluchtwege werden nur vor einer Prüfung kontrolliert und nicht regelmäßig im Alltag.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird erst nach Umbauten oder Anschaffungen beteiligt.
- Ein Brandschutzbeauftragter erhält Aufgaben, aber keine schriftliche Zuständigkeit und keine Mittel.
- Unterweisungen werden durchgeführt, aber nicht dokumentiert oder praktisch überprüft.
Auch die Annahme, eine Brandmeldeanlage mache Brandschutzhelfer überflüssig, ist falsch. Eine Anlage kann alarmieren, aber sie räumt kein Gebäude, betreut keine hilfsbedürftige Person und entscheidet nicht, ob ein Löschversuch sicher möglich ist.
Besonders kritisch ist ein verstellter Fluchtweg. Er wirkt im Alltag harmlos, kann bei Rauch und Panik aber innerhalb von Sekunden zur lebensgefährlichen Barriere werden. Ich würde deshalb lieber kurze, häufige Kontrollen durchführen lassen als eine umfangreiche jährliche Prüfung, die den täglichen Zustand nicht abbildet.
Wie Unternehmen die Rollen sinnvoll zusammenführen
Die beste Zusammenarbeit entsteht, wenn Informationen nicht in einzelnen Zuständigkeiten stecken bleiben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragte, der Brandschutzbeauftragte und die Führungskräfte sollten regelmäßig gemeinsam auf relevante Mängel und Maßnahmen schauen.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist außerdem ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten. Dort lassen sich wiederkehrende Themen wie Fluchtwege, Unterweisungen, Unfallauswertungen und Evakuierungsübungen verbindlich verfolgen. Entscheidend ist, dass aus einer Meldung ein verantwortlicher Auftrag mit Termin wird.
Für die Auswahl von Sicherheitsbeauftragten zählt nicht nur die formale Benennung. Geeignet sind Personen, die im jeweiligen Bereich akzeptiert werden, Gefahren ansprechen können und ihre Kollegen nicht vorführen. Ein guter Sicherheitsbeauftragter schafft Aufmerksamkeit, ohne jede Abweichung sofort als persönlichen Vorwurf zu behandeln.
Die SiFa bringt die fachliche Distanz ein, der Sicherheitsbeauftragte die Nähe zum Arbeitsprozess. Der Brandschutzbeauftragte hält die speziellen Brandschutzaufgaben zusammen. Diese Kombination funktioniert nach meiner Erfahrung am besten, wenn die Rollen klar beschrieben und trotzdem eng vernetzt sind.
Die entscheidende Sicherheitsfrage wird vor dem Alarm beantwortet
Ein Betrieb braucht nicht möglichst viele Beauftragte, sondern eine Organisation, die im Alltag funktioniert. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer haben unterschiedliche Aufgaben, die sich gegenseitig ergänzen.
Wer Zuständigkeiten schriftlich festlegt, Gefährdungen realistisch bewertet und die Beschäftigten praktisch einbindet, schafft deutlich mehr als eine Sammlung von Bescheinigungen. Entscheidend ist, dass beim ersten Anzeichen eines Brandes jeder weiß, wer alarmiert, wer evakuiert und wann der Eigenschutz Vorrang hat.