Wenn in einer Kita der Rauchmelder auslöst, bleibt keine Zeit für improvisierte Zuständigkeiten. Ein Sicherheitsbeauftragter in der Kita hilft dabei, Gefahren früh zu erkennen, den Brandschutz im Alltag zu verankern und die Leitung bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu unterstützen. Entscheidend ist dabei die klare Trennung zwischen Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern, Brandschutzbeauftragten und der Verantwortung des Trägers.
Die wichtigsten Punkte für eine sichere Kita
- Unterstützung statt Alleinverantwortung Der Sicherheitsbeauftragte berät und beobachtet, trägt aber nicht die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz.
- Brandschutzhelfer pro Kindergruppe Diese Aufteilung ist in Kindertageseinrichtungen besonders praxisnah.
- Gefährdungsbeurteilung als Grundlage Sie entscheidet, wie viele Helfer benötigt werden und welche Maßnahmen tatsächlich passen.
- Evakuierung regelmäßig üben Kinder, Mitarbeitende, Besucher und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf müssen berücksichtigt werden.
- Fluchtwege freihalten Zugestellte Türen, abgestellte Kinderwagen oder verschlossene Notausgänge gehören zu den häufigsten vermeidbaren Fehlern.

Welche Rolle die Sicherheitsbeauftragte in der Kita wirklich hat
Die Sicherheitsbeauftragte oder der Sicherheitsbeauftragte ist eine unterstützende Person im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie achtet auf erkennbare Unfall- und Gesundheitsgefahren, spricht Kolleginnen und Kollegen auf unsichere Situationen an und meldet Mängel an die Leitung oder den Träger.
In der Kita kann das zum Beispiel bedeuten, dass sie einen versperrten Fluchtweg bemerkt, die Erreichbarkeit eines Feuerlöschers prüft oder feststellt, dass neue Mitarbeitende noch keine Einweisung zum Alarmplan erhalten haben. Ich halte diese Nähe zum Alltag für besonders wertvoll, weil Sicherheitsprobleme häufig nicht bei der jährlichen Kontrolle entstehen, sondern zwischen Garderobe, Küche, Gruppenraum und Außengelände.
Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem von der Zahl der Beschäftigten und der Gefährdungsbeurteilung ab. Nach § 22 SGB VII sind Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zu bestellen. Bei 21 bis 49 Beschäftigten kann eine Bestellung wegen besonderer Gefährdungen erforderlich sein. Auch der zuständige Unfallversicherungsträger kann eine Bestellung anordnen.
Die Zahl der Kinder ist dabei nicht automatisch die maßgebliche Grenze. Für eine kleine Kita kann eine Sicherheitsbeauftragte Person trotzdem sinnvoll sein, besonders wenn mehrere Gruppen, eine Küche, besondere Betreuungsbedarfe oder räumlich getrennte Gebäudeteile vorhanden sind.
Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte sind nicht dasselbe
Im Kita-Alltag werden mehrere Funktionen leicht miteinander vermischt. Genau das kann im Notfall zu Unsicherheit führen. Die folgende Übersicht schafft eine klare Grundlage.
| Rolle | Schwerpunkt | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| Sicherheitsbeauftragte Person | Gefahren erkennen, Maßnahmen begleiten, Kollegium sensibilisieren | Keine Gesamtverantwortung und keine Weisungsbefugnis wie eine Leitung |
| Brandschutzhelfer | Alarmierung, Unterstützung bei der Räumung und Bekämpfung von Entstehungsbränden | Eigenschutz hat Vorrang; kein Löschversuch bei starker Rauchentwicklung |
| Brandschutzbeauftragter | Brandschutzorganisation, Beratung, Kontrollen und fachliche Konzepte | Nicht in jeder Kita automatisch vorgeschrieben; Bedarf hängt von Gefährdung und Auflagen ab |
| Träger und Leitung | Gefährdungsbeurteilung, Organisation, Ausstattung und Umsetzung | Die Verantwortung bleibt trotz Delegation bei der zuständigen Führungsebene |
Die DGUV-Regel 102-602 empfiehlt für Kindertageseinrichtungen, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Trägers zum Brandschutzbeauftragten zu benennen. Zusätzlich ist eine Brandschutzhelferin oder ein Brandschutzhelfer pro Kindergruppe sinnvoll. Das ist keine starre Zahl für jede Einrichtung, aber ein guter Ausgangspunkt für die Planung.
Die BAuA nennt in der ASR A2.2 einen Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als Regelwert für Brandschutzhelfer. In einer Kita reicht dieser Anteil wegen Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, vieler anwesender Kinder und eingeschränkter Mobilität jedoch möglicherweise nicht aus. Die Gefährdungsbeurteilung muss deshalb die tatsächliche Besetzung im Tagesablauf betrachten.
Diese Aufgaben gehören in den Kita-Alltag
Ein Sicherheitsbeauftragter wirkt nicht nur bei offiziellen Begehungen. Gute Arbeitsschutzpraxis zeigt sich in kurzen, regelmäßigen Kontrollen, die sich in den Tagesablauf integrieren lassen.
Gefahren erkennen und dokumentieren
Bei einem Rundgang sollten Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Brandschutztüren, Feuerlöscher und Alarmierungseinrichtungen geprüft werden. Auch elektrische Geräte, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte, Dekorationen und leicht entzündbare Materialien verdienen Aufmerksamkeit.
Ich empfehle eine einfache Mängelliste mit vier Angaben: Was wurde festgestellt, wo befindet sich die Gefahr, wer behebt sie und bis wann? Ein Foto kann die Meldung ergänzen, ersetzt aber nicht die klare Zuständigkeit.
Unterweisungen unterstützen
Neue Beschäftigte müssen wissen, wie sie sich bei Feueralarm verhalten, welchen Sammelplatz die Gruppe aufsucht und wer welche Kinder übernimmt. Die Unterweisung sollte nicht nur aus einem unterschriebenen Blatt bestehen. Ein kurzer Rundgang am tatsächlichen Arbeitsplatz bleibt meist besser im Gedächtnis.
Kinder werden selbstverständlich anders einbezogen als Erwachsene. Sie brauchen einfache, wiederholbare Regeln wie nicht zurücklaufen, bei der Gruppe bleiben und auf die pädagogische Fachkraft hören. Angst machende Szenarien sind dabei wenig hilfreich. Ruhige Rollenspiele und klare Signale funktionieren besser.
Gefährdungsbeurteilung mit Leben füllen
Die Gefährdungsbeurteilung beantwortet nicht nur die Frage, ob ein Feuerlöscher vorhanden ist. Sie muss auch zeigen, wie eine Gruppe mit Krippenkindern, schlafenden Kindern, Rollstühlen oder stark bewegungseingeschränkten Personen sicher aus dem Gebäude gelangt.
Bei besonderen Risiken, baulichen Fragen oder technischen Anlagen sollte die Kita fachkundige Unterstützung durch den Träger, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Brandschutzbeauftragten oder die örtliche Feuerwehr einholen. Ein Sicherheitsbeauftragter kann die Praxis beobachten und wichtige Hinweise liefern, ersetzt aber keine erforderliche Fachkunde.
Evakuierung mit Kindern planen und üben
Eine Evakuierung ist in der Kita anspruchsvoller als in einem Büro. Kinder reagieren unterschiedlich, manche verstecken sich, laufen zurück oder können sich noch nicht selbstständig bewegen. Deshalb muss der Alarmplan gruppenbezogene Aufgaben enthalten und darf nicht nur einen allgemeinen Sammelplatz nennen.
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Was der Alarmplan festlegen sollte
- Wer löst den Hausalarm aus und ruft die Feuerwehr über 112?
- Welche Gruppe nutzt welchen Fluchtweg?
- Wer nimmt Anwesenheitslisten, Notfalltelefon und wichtige Medikamente mit?
- Wer kümmert sich um Schlafräume, Toiletten, Nebenräume und Außenbereiche?
- Wo befindet sich der Sammelplatz und wie wird dort gezählt?
- Wie werden Eltern, Besucher und externe Dienstleister berücksichtigt?
- Wer übernimmt Kinder oder Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf?
Bei einer Übung sollte nicht nur die Zeit bis zum Sammelplatz gemessen werden. Wichtiger ist, ob alle Kinder vollständig erfasst wurden, ob Türen geschlossen werden konnten und ob die Kommunikation funktioniert hat. Die Übung muss vorher organisatorisch vorbereitet werden, darf aber so gestaltet sein, dass das Team sein echtes Verhalten überprüfen kann.
Die ASR A2.2 sieht vor, Übungen von Brandschutzhelfern in Abständen von zwei bis fünf Jahren zu wiederholen. Für eine Kita ist es sinnvoll, Evakuierungsabläufe häufiger praktisch zu trainieren, etwa nach Personalwechseln, Umbauten oder einer Änderung der Gruppenstruktur. Kinder müssen nicht bei jeder internen Unterweisung mit einem realistischen Alarm belastet werden, brauchen aber regelmäßige kindgerechte Orientierung.
Typische Fehler, die sich leicht vermeiden lassen
Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass eine einmalige Schulung alle Probleme löst. Wissen veraltet, Mitarbeitende wechseln und Räume werden umgebaut. Brandschutz ist deshalb keine abgeschlossene Aufgabe, sondern ein laufender Organisationsprozess.
- Nur eine Person ist eingewiesen. Bei Urlaub oder Krankheit fehlt dann die notwendige Unterstützung.
- Der Sammelplatz ist nicht eindeutig. Ein Platz auf dem Parkplatz kann durch Fahrzeuge, Rauch oder Einsatzkräfte ungeeignet sein.
- Fluchtwege werden als Abstellfläche genutzt. Kinderwagen, Bastelmaterial und Möbel dürfen Rettungswege nicht verengen.
- Die Anwesenheitskontrolle ist unklar. Gruppenlisten müssen auch Ausflüge, Früh- und Spätdienste abbilden.
- Der Sicherheitsbeauftragte wird als Verantwortlicher eingesetzt. Er oder sie darf nicht zum Ersatz für Leitung, Träger oder Fachkraft für Arbeitssicherheit werden.
- Feuerlöscher werden blind eingesetzt. Bei dichter Rauchentwicklung, schneller Brandausbreitung oder fehlendem Rückzugsweg gilt nur noch die Räumung und Alarmierung.
Besonders kritisch sind Küchen, Heizungsräume, Werkbereiche und Räume mit vielen Textilien oder Dekorationen. Dort sollte die Kita prüfen, ob die normale Ausstattung ausreicht oder ob wegen erhöhter Brandgefährdung zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.
Bauliche Anforderungen können je nach Bundesland, Gebäudeart, Nutzungsgenehmigung und Brandschutzkonzept abweichen. Deshalb sollte niemand Fluchtwege, Türen oder Alarmierungseinrichtungen eigenmächtig verändern. Bei Unsicherheit ist die Abstimmung mit dem Träger und der zuständigen Brandschutzstelle der sichere Weg.
Ein Sicherheitsrundgang, der im Alltag funktioniert
Für die Praxis genügt zunächst ein kurzer Rundgang mit festem Rhythmus. Ich würde mindestens monatlich prüfen, ob Fluchtwege frei, Notausgänge nutzbar, Feuerlöscher zugänglich und Sammelplatz sowie Alarmplan im Team bekannt sind. Nach Umbauten, Veranstaltungen oder besonderen Vorkommnissen sollte zusätzlich kontrolliert werden.
- Flucht- und Rettungswege vollständig frei
- Brandschutztüren nicht verkeilt oder dauerhaft offen
- Feuerlöscher sichtbar, zugänglich und gekennzeichnet
- Alarmierung in allen relevanten Räumen hörbar
- Anwesenheitslisten aktuell
- Zuständigkeiten für jede Gruppe geklärt
- Mängel mit Termin und verantwortlicher Person dokumentiert
Die beste Sicherheitsbeauftragte ist nicht diejenige, die möglichst viele Formulare ausfüllt, sondern diejenige, deren Hinweise im Alltag etwas verändern. Wenn Leitung, Träger und Team regelmäßig gemeinsam prüfen, üben und nachbessern, wird Brandschutz in der Kita zu einem verlässlichen Bestandteil der Betreuung und nicht erst dann zum Thema, wenn bereits Rauch im Gebäude steht.