Eine bewusstlose Person mit normaler Atmung gehört in die stabile Seitenlage, doch viele fragen sich dabei zuerst, ob die linke oder die rechte Seite richtig ist. Die kurze Antwort lautet: Beide Seiten sind grundsätzlich möglich. Entscheidend sind freie Atemwege, eine sichere Lagerung und der sofortige Notruf unter 112.
Die richtige Seite ist weniger wichtig als freie Atemwege
- Beide Seiten kommen infrage, wenn keine besonderen Verletzungen vorliegen.
- Am einfachsten drehen Sie die Person zu sich herüber.
- Der Kopf wird leicht nach hinten geneigt, der Mund zeigt zum tiefsten Punkt.
- Bei fehlender oder nicht normaler Atmung gilt sofort Wiederbelebung, nicht Seitenlage.
- Bis der Rettungsdienst eintrifft, müssen Sie Atmung und Bewusstsein wiederholt prüfen.
Die kurze Antwort auf die Seitenfrage
Für einen bewusstlosen Erwachsenen mit normaler Atmung gibt es im Alltag meist keine vorgeschriebene rechte oder linke Seite. Ich würde mich deshalb nicht mit der Suche nach der angeblich einzig richtigen Seite aufhalten, sondern die Person auf die Seite drehen, die für mich sicher und gut erreichbar ist.
Der Sinn der Lagerung liegt nicht in der Körperseite selbst. Sie verhindert, dass die Zunge oder Erbrochenes die Atemwege verschließt. Der Mund soll möglichst nach unten zeigen, damit Flüssigkeiten ablaufen können und die Person nicht an Erbrochenem oder Blut erstickt.
Liegt die betroffene Person beispielsweise neben einer Wand, einem Fahrzeug oder auf einer engen Treppe, kann eine Seite deutlich praktischer sein. Auch eine verletzte Körperhälfte, starke Schmerzen oder Hindernisse am Boden können die Entscheidung beeinflussen. Sicherheit und Atmung haben Vorrang vor einer starren Lehrbuchposition.

So bringe ich eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage
Bevor ich die Person bewege, prüfe ich kurz die Umgebung. Gibt es Verkehr, Feuer, Rauch, Strom oder eine andere Gefahr, muss zuerst Abstand gewonnen oder Hilfe organisiert werden. Danach spreche ich die Person laut an und berühre vorsichtig die Schultern.
Erst Bewusstsein und Atmung prüfen
- Reagiert die Person nicht, rufe ich laut nach Hilfe und lasse den Notruf 112 wählen. Bin ich allein, nutze ich den Lautsprecher des Telefons.
- Ich öffne die Atemwege, indem ich den Kopf vorsichtig nach hinten neige und das Kinn anhebe.
- Ich prüfe höchstens etwa 10 Sekunden, ob die Person normal atmet. Dabei achte ich auf regelmäßige Atembewegungen und normale Geräusche.
- Atmet sie normal, beginne ich mit der Seitenlage. Bei fehlender oder zweifelhafter Atmung gilt die Wiederbelebung.
Die fünf praktischen Handgriffe
- Ich knie seitlich neben der Person und strecke ihre Beine aus.
- Den näheren Arm lege ich im rechten Winkel nach oben. Die Handfläche zeigt dabei nach oben.
- Den gegenüberliegenden Arm führe ich vor der Brust vorbei. Den Handrücken lege ich an die nahe Wange und halte ihn dort fest.
- Dann beuge ich das gegenüberliegende Knie und ziehe die Person vorsichtig zu mir herüber.
- Das oben liegende Bein richte ich so aus, dass der Oberschenkel ungefähr im rechten Winkel zur Hüfte liegt. Anschließend neige ich den Kopf nach hinten, öffne den Mund leicht und richte das Gesicht nach unten.
Die genaue Form ist weniger wichtig als das Ergebnis. Die Person muss stabil auf der Seite liegen, der Kopf darf nicht nach vorne auf die Brust sinken und der Mund muss frei bleiben. Wenn die Lagerung unsicher wirkt, korrigiere ich sie vorsichtig und kontrolliere die Atmung erneut.
Wann die linke oder rechte Seite doch eine Rolle spielt
Bei einer normalen Bewusstlosigkeit ohne erkennbare Verletzung können Sie die Seite frei wählen. Es gibt aber Situationen, in denen eine Seite günstiger ist oder besondere Vorsicht verlangt.
| Situation | Praktische Entscheidung |
|---|---|
| Keine erkennbare Verletzung | Die Person auf die Seite drehen, die für den Helfer gut erreichbar ist. |
| Verletzung oder starke Schmerzen auf einer Körperseite | Wenn möglich die unverletzte Seite wählen, ohne die Atemwege zu gefährden. |
| Fortgeschrittene Schwangerschaft | Die linke Seitenlage ist meist vorzuziehen. Bei akuter Gefahr zählt jedoch schnelles Handeln. |
| Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung | Nur so vorsichtig wie nötig bewegen und den Kopf möglichst in einer Linie mit dem Körper halten. |
Bei einer schwangeren Person kann die linke Seitenlage den Druck auf die große untere Hohlvene verringern. Das ist ein sinnvoller Sonderfall, aber kein Grund, bei einer akuten Atemwegsgefahr lange zu zögern. Eine freie Atmung ist wichtiger als die perfekte Seitenwahl.
Nach einem schweren Sturz oder Verkehrsunfall sollte die Person möglichst von mehreren Helfenden bewegt werden. Einer stabilisiert dabei Kopf und Hals, während die anderen den Körper gemeinsam drehen. Muss ich allein handeln, weil die Atmung sonst gefährdet ist, bewege ich die Person trotzdem so vorsichtig wie möglich in eine sichere Lage und informiere die Leitstelle über den Unfallhergang.
Wann die stabile Seitenlage falsch wäre
Die Seitenlage ist für eine bewusstlose Person mit normaler Atmung gedacht. Sie ist keine Maßnahme für einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Genau diese Unterscheidung entscheidet im Notfall über das weitere Vorgehen.
Keine normale Atmung bedeutet Wiederbelebung
Atmet die Person gar nicht, nur unregelmäßig oder zeigt sie eine sogenannte Schnappatmung, darf ich das nicht als normale Atmung werten. Dann rufe ich 112, beginne sofort mit kräftigen und schnellen Herzdruckmassagen in der Mitte des Brustkorbs und folge den Anweisungen der Leitstelle.
Auch wenn ich unsicher bin, ob die Atmung ausreicht, sollte ich nicht minutenlang nach einem Puls suchen. Für Laien ist die Atemkontrolle entscheidender. Im Zweifel hilft die Leitstelle am Telefon bei der Einschätzung und erklärt, wie die Wiederbelebung begonnen wird.
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Bei einem Krampfanfall nicht festhalten
Während eines Krampfanfalls schütze ich den Kopf, entferne gefährliche Gegenstände und halte die Person nicht gewaltsam fest. Nichts gehört in den Mund. Erst wenn die Krämpfe vorbei sind und die Person normal atmet, bringe ich sie in die stabile Seitenlage und rufe den Rettungsdienst.
Bei Babys und kleinen Kindern gelten andere Handgriffe als bei Erwachsenen. Besonders bei Säuglingen darf der Kopf nicht stark überstreckt werden. Bei einem kindlichen Notfall sollte ich deshalb die Anweisungen der Leitstelle genau befolgen und die Atmung fortlaufend beobachten.
Was bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zählt
Nach dem Notruf lasse ich die bewusstlose Person nicht allein. Ich überprüfe wiederholt, ob sie noch normal atmet, und achte darauf, dass der Mund frei bleibt und der Kopf nicht zurück in eine ungünstige Position rutscht.
- Die Person vor Unterkühlung schützen und zudecken.
- Ruhig ansprechen, auch wenn sie nicht reagiert.
- Keine Getränke, Medikamente oder Nahrung geben.
- Erbrechen oder sichtbare Flüssigkeit vorsichtig aus dem Mund ablaufen lassen.
- Eine zweite Person zum Einweisen des Rettungsdienstes an den Hauseingang oder zur Straße schicken.
Verändert sich die Atmung, prüfe ich sofort neu. Hört sie auf oder wird sie auffällig, verlasse ich die Seitenlage, lege die Person auf den Rücken und beginne mit der Wiederbelebung. Die Atemkontrolle endet nicht mit dem Absetzen des Notrufs.
Die wichtigste Entscheidung fällt vor der Seitenlage
Wer sich die Frage nach der richtigen Seite stellt, sollte sich vor allem einen einfachen Ablauf merken: prüfen, rufen, drücken oder lagern. Bewusstsein und Atmung bestimmen die Maßnahme, nicht die vermeintliche Regel, dass immer die linke oder immer die rechte Seite richtig sei.
Bei normaler Atmung drehen Sie die Person auf die Seite, die sicher erreichbar ist, öffnen die Atemwege und wählen 112. Bei fehlender normaler Atmung beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage. Diese klare Entscheidung ist im Ernstfall wichtiger als eine perfekt auswendig gelernte Schrittfolge.