Die richtige Zahl von Brandschutzhelfern ist im Betrieb keine Formalität, sondern ein echter Sicherheitsfaktor. Wer zu knapp plant, riskiert Lücken bei Alarmierung, Erstreaktion und Evakuierung. Wer sauber rechnet, berücksichtigt nicht nur die Belegschaft, sondern auch Schichten, Abwesenheiten und die tatsächliche Brandgefährdung.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Als Ausgangspunkt gilt in Deutschland bei normaler Brandgefährdung meist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten.
- Entscheidend ist immer die Gefährdungsbeurteilung, nicht nur eine starre Pauschalzahl.
- Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel müssen bei der Planung mitgedacht werden.
- Mehr Helfer sind oft nötig bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder großen Flächen.
- Die Helfer brauchen fachkundige Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen.
Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb wirklich braucht
Rechtlich beginnt alles mit der Gefährdungsbeurteilung. Genau dort wird festgelegt, wie hoch das Brandrisiko im konkreten Betrieb ist und wie viele Beschäftigte mit Entstehungsbränden vertraut gemacht werden müssen. Bei normaler Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 als Richtwert in der Regel 5 % der Beschäftigten. Das ist ein brauchbarer Startpunkt, aber keine magische Obergrenze.
Ich halte es für wichtig, diesen Punkt sauber zu lesen: Die Zahl ergibt sich nicht aus einem Bauchgefühl und auch nicht aus der reinen Bürogröße, sondern aus der Frage, ob die betriebliche Brandschutzorganisation im Ernstfall tatsächlich funktioniert. Eine kleine Kanzlei mit wenigen Personen, klaren Fluchtwegen und normaler Nutzung kommt meist mit dem Richtwert aus. Ein Lager, eine Produktionshalle oder ein Bereich mit vielen Besuchern braucht oft mehr Reserve.
In der Praxis heißt das für mich: 5 % sind der Ausgangspunkt, nicht die Schlussfolgerung. Erst wenn ich weiß, wie viele Personen gleichzeitig anwesend sind, wie der Betrieb organisiert ist und welche Brandgefahren vorliegen, lässt sich die Zahl belastbar festlegen. Wie das in Zahlen aussieht, zeige ich im nächsten Abschnitt.

So rechne ich die Zahl im Alltag
Wenn ich die erforderliche Anzahl pragmatisch prüfen soll, arbeite ich nicht nur mit der Gesamtbelegschaft, sondern mit den Personen, die gleichzeitig anwesend sind. Das ist vor allem bei Schichtbetrieben, Teilbetrieben oder wechselnder Besetzung sinnvoll. Für die interne Planung nutze ich meist diese einfache Formel: anwesende Beschäftigte mal 0,05, danach auf die nächste ganze Person aufrunden.
Einfache Rechenregel
Ein Beispiel: Sind 40 Personen gleichzeitig im Betrieb, ergibt der Richtwert 2 Brandschutzhelfer. Bei 80 Personen sind es 4. Bei 120 Personen sind es 6. Das klingt simpel, ist aber nur dann tragfähig, wenn keine besonderen Risiken, keine Schichtlücken und keine größeren Abwesenheiten dazukommen.
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Beispiele aus der Praxis
| Anwesende Personen | 5-Prozent-Richtwert | Praxisnahe Einordnung |
|---|---|---|
| 20 | 1 | Rechnerischer Mindestwert; in kleinen Betrieben plane ich oft 2, damit Ausfälle nicht sofort zu einer Lücke führen. |
| 40 | 2 | Bei normaler Nutzung meist gut machbar, sofern keine Sonderrisiken vorliegen. |
| 80 | 4 | Hier sollten Fläche, Wege, Schichten und Vertretung schon mitgedacht werden. |
| 120 | 6 | In größeren Betrieben ist eine zusätzliche Reserve oft sinnvoll, besonders bei wechselnder Besetzung. |
Wichtig ist der Gedanke hinter der Rechnung: Ein Brandschutzhelfer hilft nur, wenn er zur richtigen Zeit vor Ort ist. Deshalb rechne ich bei mehreren Schichten oder Standorten lieber konservativ und prüfe jede Einheit separat. Genau hier beginnen die Fälle, in denen der Richtwert alleine nicht mehr reicht.
Wann 5 Prozent nicht ausreichen
Der 5-Prozent-Wert funktioniert vor allem bei normaler Brandgefährdung. Sobald das Risiko steigt, wird daraus eine Orientierung und kein Zielwert. Das gilt etwa bei Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen, bei speziellen Produktionsabläufen, in Bereichen mit hoher Personenbelegung oder in Arbeitsstätten mit großen Laufwegen.
Besonders aufmerksam werde ich bei diesen Situationen:
- erhöhte Brandgefährdung durch Material, Maschinen oder Arbeitsverfahren
- viele gleichzeitig anwesende Personen, zum Beispiel Kunden, Gäste oder Fremdfirmen
- Personen mit eingeschränkter Mobilität, die im Ernstfall mehr Begleitung brauchen
- große räumliche Ausdehnung, mehrere Etagen oder unübersichtliche Bereiche
- Schichtbetrieb mit wechselnder Besetzung
- häufige Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder Personalwechsel
Gerade saisonale Betriebe unterschätzen das oft. Ein Hotel, ein Kino oder ein Gastronomiebetrieb hat an manchen Tagen eine ganz andere Belastung als auf dem Papier. Auch Baustellen sind ein Sonderfall: Für stationäre Einrichtungen gelten die üblichen Grundsätze, bei Heißarbeiten oder anderen brandgefährlichen Tätigkeiten muss aber deutlich genauer hingeschaut werden. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, die Gefährdungsbeurteilung nicht nur formal, sondern wirklich betriebsscharf zu machen. Damit steht und fällt aber noch nicht alles: Die Qualifikation der Helfer muss ebenfalls stimmen.
Was Ausbildung und Unterweisung leisten müssen
Die reine Zahl reicht nicht aus. Brandschutzhelfer müssen wissen, was sie im Brandfall tun, wie Feuerlöscheinrichtungen funktionieren und wo die Grenzen ihres Einsatzes liegen. Die ASR A2.2 verlangt dafür eine fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen. In der DGUV-Praxis werden für die Ausbildung oft etwa 1,5 bis 2 Stunden angesetzt, je nach Betrieb und Umfang der Inhalte.
Zur Unterweisung gehören aus meiner Sicht immer diese Punkte:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation und Alarmierung
- Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall und sichere Selbstschutzgrenzen
- praktische Löschübungen mit realistischem Bezug zum Arbeitsplatz
Auch die Wiederholung darf nicht beliebig weit nach hinten geschoben werden. Bei normaler Brandgefährdung hat es sich in der Praxis bewährt, die Unterweisung mit Übung etwa alle 2 bis 5 Jahre aufzufrischen; der genaue Abstand wird aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Bei häufig wechselndem Personal oder Saisonbetrieb braucht es meist engere Taktung und mehr interne Disziplin. Wer hier sparsam plant, spart nicht wirklich, sondern verschiebt das Risiko nur in den Ernstfall. Im nächsten Schritt lohnt sich deshalb der Blick auf die typischen Planungsfehler.
Wo Betriebe sich bei der Planung oft verschätzen
Ich sehe in der Praxis immer wieder dieselben Fehler. Sie wirken klein, führen im Ereignisfall aber schnell zu einem echten Problem. Besonders häufig sind diese Punkte:
- Es wird mit der Gesamtbelegschaft gerechnet, obwohl pro Schicht viel weniger Personen vor Ort sind.
- Es gibt keinen Puffer für Urlaub, Krankheit oder Fortbildung.
- Ein einzelner Brandschutzhelfer soll einen ganzen Standort abdecken.
- Die Zahl wird einmal festgelegt und danach nie wieder überprüft.
- Es gibt eine Schulung auf dem Papier, aber keine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
Der letzte Punkt wird besonders oft unterschätzt. Ein Helfer, der nur theoretisch geschult wurde, reagiert im Ernstfall meist langsamer und unsicherer als jemand, der die Geräte im Betrieb tatsächlich geübt hat. Deshalb sollte die Planung nie beim Minimalwert stehen bleiben. Die bessere Frage lautet: Ist die Lösung auch dann noch tragfähig, wenn jemand fehlt oder der Betrieb kurzfristig voller ist als üblich? Genau diese Frage entscheidet darüber, ob aus einer Zahl eine belastbare Organisation wird oder nur ein Eintrag auf dem Papier.
Woran ich vor der Freigabe noch einmal prüfe
Bevor ich eine interne Planung für belastbar halte, gehe ich immer noch einmal dieselben vier Punkte durch: Wie viele Personen sind gleichzeitig im Betrieb? Welche Brandgefährdung liegt wirklich vor? Gibt es Schichten, Abwesenheiten oder wechselnde Besetzung? Und sind die Helfer so unterwiesen, dass sie im Ernstfall nicht erst überlegen müssen, was zu tun ist?
Wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, ist die Anzahl der Brandschutzhelfer nicht mehr bloß ein Richtwert, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung. Genau das braucht ein funktionierender Brandschutz im Betrieb: nicht möglichst viele Listen, sondern eine Besetzung, die im Alltag funktioniert und im Ernstfall trägt. Wer das regelmäßig überprüft, bleibt deutlich näher an der Realität als mit einer einmaligen Pauschallösung.